Platform Group und EU-Regulierungen – ein Interview

Thomas Seifried ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und seit über 20 Jahren für zahlreiche nationale und internationale Unternehmen aktiv. The Platform Group berät er seit mehreren Jahren in Bezug auf Urheberrecht und sonstige Rechtsfragen.

Thomas Seifried (TS): Die EU hat die Gruppenfreistellungsverordnung neu geregelt. Was bedeutet dies für die The Platform Group?

Dominik Benner (DB): Als Platform Group betreiben wir zahlreiche Plattformen. Wir haben uns die EU-Gesetzgebung angeschaut und durch unsere Anwälte prüfen lassen. Die sogenannte Vertikal GVO ist in 2022 in Kraft getreten und die EU-Kommission hat die Vertikal-Leitlinien verabschiedet. Hierbei wird unter anderem der Vertrieb und Vertriebssysteme zwischen Händlern und Herstellern geregelt, auch hinsichtlich des Online-Vertriebs.

TS: TPG verkauft ja zahlreiche Marken von ihren Fachhändlern. Ist die Vertikal-GVO für die TPG von Relevanz?

DB: Nach Art. 2 Abs. 6 Vertikal-GVO wird festgelegt, dass hybride Plattformen nicht unter die GVO fallen. Wir haben uns entsprechend in der Thematik beraten lassen und sehen derzeit keine Auswirkungen für unser Geschäftsmodell.

TS: Die EU hat den sogenannten Digital Services Act verabschiedet, der bereits jetzt sehr großen Online-Plattformen Risikobewertungs- und Risikominderungs- und Prüfpflichten auferlegt. Fällt die TPG hierunter?

DB: Nein. In der EU ist derzeit lediglich Zalando aufgrund deren Größe des Unternehmens hiervon betroffen. Zalando hat hierzu bereits Rechtsmittel eingelegt. Die TPG fällt jedoch nicht darunter. Generell investieren wir aber seit Jahren mehr Mittel in die Rechts- und Regulierungsberatung, da wir durch mehr Komplexität und die Marktbearbeitung in mehreren Ländern hier zahlreiche Vorgaben beachten und analysieren müssen.

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Jasmin Neubauer

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